EINLADUNG zur Mitgliederversammlung
Liebe Mitglieder und Interessierte
Am 1. März 2021 hat der FBV-Vorstand beschlossen, die Mitgliederversammlung auf den 3. Juni 2021 zu
verschieben. In der Zwischenzeit erlaubt uns die epidemiologische Lage die Durchführung einer Präsenz-
Mitgliederversammlung.
Laut BAG sind derzeit politische Versammlungen von bis zu 50 Personen unter Einhaltung eines
Schutzkonzepts gestattet. Voraussichtlich wird diese Zahl bis zur MV auf 100 Personen erhöht
(Information des Bundesrates vom 12. Mai 2021). Eine Anwesenheitsliste, die Maskenpflicht, das Einhalten
von Abständen und der Verzicht auf Essen sind derzeit noch Pflicht. Erlaubt ist lediglich das Trinken (für
jedes Mitglied werden 0,5 l Mineralwasser Flaschen zur Verfügung gestellt).
Programm
19:30 Uhr Mitgliederversammlung (MV) / Traktanden:
1. Resultat der online-Abstimmung anlässlich der MV vom 09.06.2020
2. Jahresbericht 2020 des Präsidenten
3. Abnahme der Jahresrechnung 2020 und Bericht der Revisoren
4. Budget und Festlegung der Jahresbeiträge 2021
5. Statutenänderung
6. Mutationen
7. Wahlen
8. Tätigkeitsprogramm 2021
9. Verschiedenes
Information zur Statutenänderung (Art. 6 Rechte und Pflichten):
Der FBV-Vorstand möchte zu wichtigen Themen Stellung nehmen können, wenn dies
von den Mitgliedern gewünscht wird. Pablo Länzlinger, Präsident wird uns den Grund
für eine Anpassung der Statuten vorstellen. Unter Art. 6 Rechte und Pflichten sollte
nun ausdrücklich erwähnt werden, dass die FBV bei Geschäften und Projekten, die für
die Gemeinde von grösserer Bedeutung sind, in Zukunft Stellung beziehen oder
Empfehlung abgeben kann. Folglich ist eine Anpassung der Statuten erforderlich.
Gemäss Art. 16 der Statuten ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder für eine
Statutenrevision notwendig.
Anträge von Mitgliedern, welche unter Traktandum 9 behandelt werden, sind dem
Präsidenten bis Freitag, 27. Mai 2021 schriftlich einzureichen.
Einladung Mitgliederversammlung 2021.pdf
ca. 20:30 Uhr Geschäfte der Rechnungs-Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2021:
1. Abnahme Jahresrechnung 2020 (Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung samt Sonderrechnungen)
2. Beantwortung allfälliger Anfragen nach Art. 17 Gemeindegesetz
anschließend Allgemeine Information über die Aktivitäten der Behörden
Rechnungs-Gemeindeversammlung
Alle Infos unter: https://www.bubikon.ch/sitzung/4467403
Weitere Infos auf der Gemeinde HP:
Einladung_GV_09.06.2021.pdf
Abnahme_Jahresrechnung GRB vom 17.03.2021.pdf
Kurzbericht zur Jahresrechnung 2020.pdf
Jahresrechnung_2020_Pol._Gemeinde.pdf
Abschied_RPK.pdf
INFO-Kontakt
Abteilung Präsidiales und Kultur
Telefon 055 253 33 55
kanzlei@bubikon.ch
Mitgliederbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind für das Jahr 2021 fällig.
Die Vereinigung bedankt sich für eine prompte Überweisung
Einzelperson Fr. 30.-- und Ehepaare Fr. 50.--
Gönnerbeiträge sind natürlich auch willkommen.
IBAN-Nummer für die Überweisung:
CH02 0900 0000 8005 9998 9 oder die PC-Nummer: 80-59998-9 der FBV, 8608 Bubikon
Der FBV-Vorstand dankt Euch für die Unterstützung.
Neumitglieder
Die FBV bietet allen ansässigen Stimmberechtigten, die keiner politischen Ortspartei als Mitglied angehören, eine Aufnahme in unserer Vereinigung an.
Personen, die als Mitglieder der FBV aufgenommen werden möchten, sind herzlich zur MV eingeladen.
Freundliche Grüsse
FREIE BÜRGERVEREINIGUNG
Der Vorstand