Medienmitteilung vom 03.02.2021
Die FBV lehnt die geplante Gleisanlage ab
Der Kanton Zürich führt bis Ende März eine Anhörung und öffentliche Auflage zur Teilrevision des kantonalen Richtplans durch. Die Teilrevision beinhaltet den Ausbau der Zürcher Bahninfrastruktur. Insbesondere ist im Richtplan der Bau einer kombinierten Abstell- und Serviceanlage der SBB in Bubikon vorgesehen. Dafür müssten acht Hektaren Landwirtschaftsland im Gebiet Brach, Fuchsbühl, Wändhüslen geopfert werden.
Aus folgenden Gründen sind wir überzeugt, dass der vorgesehene Standort für eine Abstell- und Serviceanlage in Bubikon ungeeignet ist:
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Zerstörung von 80'000 m2 landwirtschaftlicher Nutzfläche |
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Beeinträchtigung des wertvollen Naherholungsgebietes |
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Nachhaltige Beeinträchtigung des ländlichen Charakters der Gemeinde durch ein riesiges Industrieprojekt |
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Massive Veränderung des derzeitigen Landschaftsbildes |
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Lärm- und Lichtemissionen Tag und Nacht während 365 Tagen im Jahr für die Bewohner der Weiler Brach, Platten, Wandhüslen, Fuchsbühl und für die Bewohner des Züriwerks. |
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Verbauen von Kulturland am Rande einer geschützten Moorlandschaft |
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Die Gemeinde Bubikon betreibt auf diesem Land eine Wasserfassung für die Trinkwasserversorgung unserer Gemeinde |
Die FBV unterstützt die Ziele der IG Brach-Fuchsbühl und fordert die zuständigen Stellen auf, von diesem Vorhaben abzusehen und gegebenenfalls nach geeigneteren Standorten zu suchen. Die FBV befürwortet grundsätzlich einen gut ausgebauten Nahverkehr. Wir sind jedoch der Ansicht, dass eine Anlage mit diesen Dimensionen in ein bestehendes Industriegebiet gehört, und es sollte keinesfalls wertvolles Landwirtschaftsland dafür geopfert werden.
Der FBV-Vorstand wird im Namen seiner Mitglieder eine Stellungnahme an das kantonale Amt für Raumentwicklung verfassen, in der wir die Streichung des geplanten Projekts in Bubikon verlangen.
Vorstand der FBV Bubikon-Wolfhausen
Medienmitteilung vom 03.02.2021 - Die FBV lehnt die geplante Gleisanlage ab